Finanzielle Förderung für Studium, Aus- und Weiterbildungen

Eine Frau am Schreibtisch stützt sich mit ihren Händen lächelnd auf ihr Sparschwein

Aus- und Weiterbildung lohnt sich - nicht nur für die angehenden Fachkräfte und Arbeitgeber, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Bund und Länder bieten deshalb Programme, die Teilnehmer bei der Finanzierung ihrer Aus- und Weiterbildung sowie ihres Studiums unterstützen:

 

AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

AZAV ist eine Verordnung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch, SGB III), welche die Zulassung von Bildungsträgern und deren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über den Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit regelt. 

Über das Kursportal KURSNET der Agentur für Arbeit können interessierte Physiotherapeuten, Masseure und Bademeister sowie Weiterqualifizierer zum Physiotherapeuten, Fort- und Weiterbildungen suchen, die über einen Bildungsgutschein finanziert werden können. Über die AZAV-Zertifizierung, über die das BFW Mainz verfügt, kann die Fortbildung Manuelle Lymphdrainage über den Bildungsgutschein gefördert werden. 

Ebenso über den Bildungsgutschein gefördert sind die Ausbildungen zum Masseur und med. Bademeister, die Weiterqualifizierung vom Masseur und med. Bademeister zum Physiotherapeuten sowie die Ausbildung für Kosmetik und DermaCare.

Infos hierzu geben die zuständigen Agenturen oder auch Ihr Ansprechpartner des BFW-Mainz, Patrick Müller unter 06131-78448 oder p.mueller(at)bfw-mainz.de.

 

Qualifizierungschancengesetz

Die Chancen, eine Weiterbildung gefördert zu bekommen, haben sich mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz verbessert. Beschäftigte ab 45 Jahren können unter bestimmten Bedingungen sogar eine 100-prozentige Förderung bekommen.

Nicht jede Weiterbildung kann vom Staat bezuschusst werden. Es gibt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz fördert:

  • Gefördert werden nur Mitarbeiter, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.
  • Eine vorherige Weiterbildung muss ebenso mindestens vier Jahre zurück liegen.
  • Es können keine Weiterbildungen gefördert werden, in denen Fähigkeiten der gegenwärtigen Position des Arbeitnehmers vermittelt werden. Ziel ist es, den Arbeitnehmer fit für zukünftige Aufgaben zu machen.
  • Die Fortbildung muss von einem dafür zugelassenen Weiterbildungsträger wie dem BFW Mainz durchgeführt werden.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 160 Stunden – vier Wochen - dauern.

Der Arbeitgeber sowie die Agentur für Arbeit müssen die Fortbildung genehmigen. Diese gibt daraufhin einen Bildungsgutschein aus, der beim zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.

 

Bildungsgutschein

Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Menschen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100% übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt.

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmer oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder per Kontaktformular auf der Webseite der Agentur für Arbeit anfragen. 

 

Schüler-BAföG

Um BAföG beantragen zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Möglich ist dies für Deutsche sowie Ausländer, die über eine Niederlassungserlaubnis, ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG verfügen. Außerdem kann die Förderung nur beantragt werden, wenn die Ausbildung vor dem 30. Geburtstag begonnen wird. Unter Umständen sind Ausnahmen möglich.

Alle unsere Ausbildungsmaßnahmen sind förderfähig und es können BAföG Leistungen beantragt werden.

Schüler können sich beim örtlichen BAföG-Amt darüber informieren oder unter https://www.das-neue-bafög.de/

Gerne können Sie sich jederzeit auch an uns wenden.

 

Meister-BAföG - für Aufstiegsfortbildungen

Das Meister-BAföG richtet sich an Berufspraktiker: Sie sollen bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und zu Existenzgründungen ermuntert werden. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z.B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info

 

Bildungskredit - für Studenten und Schüler

Der Bildungskredit richtet sich an Studierende und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen: Im Rahmen des Bildungskreditprogramms können sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Ausbildungsfinanzierung erhalten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.

Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit unter www.bildungskredit.de

 

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen wird durch das Angebot des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäischen Sozialfonds geförderten QualiSchecks unterstützt.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz nimmt das Jubiläumsjahr 60 Jahre ESF zum Anlass und fördert ab dem 22. März 2017 mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Damit müssen förderberechtigte Personen nur noch 40 Prozent der Weiterbildungskosten selbst tragen, den Großteil übernehmen der ESF und das Land Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://esf.rlp.de/qualischeck/

 

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen - für Aus- und Weiterbildungen

Mit dem Bildungsscheck fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung berufliche Weiterbildung. Weitere Informationen unter www.weiterbildungsberatung.nrw

 

Bildungsprämie & Weiterbildungssparen

Die Bildungsprämie ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführte Maßnahme, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Mit dem Prämiengutschein unterstützt werden erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis € 25.600 (bei Verheirateten € 51.200). Über Ihre individuellen Möglichkeiten werden Sie in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.
Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie, die im Zusammenhang mit dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) steht. Durch dessen Änderung ist seit Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren - auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Weiterbildungssparen können alle erwerbstätigen Personen unabhängig von aktuellen Einkommen profitieren, die zuvor ein Informationsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bildungspraemie.info/

 

Umschulung für Hartz-4-Empfänger

Gibt es im erlernten Beruf nicht ausreichend Arbeitsstellen oder kann der Arbeitnehmer aus körperlichen oder psychischen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausführen, fällt es vielen ALG-2-Empfängern schwer, einen neuen Job zu finden. Eine Umschulung, bei der ein völlig neuer Beruf erlernt wird, kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stark verbessern. Wann genehmigt das Jobcenter eine Umschulung für Hartz-4-Empfänger?

Weitere Informationen unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org

 

Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene, führt die SBB bundesweit für alle Berufsgruppen durch.

Weitere Informationen über Voraussetzungen und Inanspruchnahme der Begabtenförderung erhalten Sie unter https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html

 

Steuerersparnisse bei Aus- und Weiterbildungen

Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Weiterbildungen, die der “Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten” sowie der “Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse” dienen, müssen in der Regel von den Finanzämtern anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichen Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen. Bei der beruflichen Erstausbildung können Eltern und Erziehungsberechtigte nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG die Kosten der Ausbildung für ihre Kinder teilweise als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.akademie.de/wissen/fiskus-finanziert-fortbildungen.