Integrative Ausbildung von blinden, sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen zum Physiotherapeuten, Podologen und Masseur und med. Bademeister
Berufstätige Medizinalfachberufler (Physiotherapie, Masseur und med. Bademeister, Podologie, Ergotherapie, Logopädie, Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Medizinisch-Technische Assistenz sowie Rettungssanitätsdienst), die berufsbegleitend einen Bachelor-Abschluss erwerben wollen.
Angehende Medizinalfachberufler (s.o.), die zeitgleich zum Berufsfachschulbesuch das Bachelor-Studium Medizinalfachberufe absolvieren möchten und eine Fachhochschulzugangsberechtigung nachweisen können. Hier besteht die Möglichkeit, ab dem dritten Ausbildungssemester als Gasthörer zu beginnen. Nach Bestehen des Examens wird der Gasthörerstatus aufgehoben und die Absolventen können als „ordentlich Studierende“ weiter studieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung erfolgt in Form einer Aktenprüfung. Als Zugang zum Bachelor-Studium wird vorausgesetzt:
Das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Medizinalfachberufe (s.o.), und die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung.
Die Fachhochschulberechtigung entweder über
Allgemeine Hochschulreife oder
Fachhochschulreife oder
Berufsabschluss als staatlich geprüfter Medizinalfachberufler (s.o.), bei Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Berufsfeld, wenn keine der o.g. Voraussetzungen erfüllt ist. Ohne Abitur oder Fachhochschulreife werden Medizinalfachberufler (s.o.) auch bei Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit nach der hessischen „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ an allen Studienzentren der DIPLOMA Hochschule zugelassen.
Berufsfachschüler für Medizinalfachberufe (s.o.) mit Abitur oder Fachhochschulreife können sich während ihrer Ausbildung als Gasthörer einschreiben und dadurch zwei Abschlüsse parallel anstreben: den Berufsabschluss als Medizinalfachberufler (s.o.) und den akademischen Abschluss zum Bachelor of Arts.
Durch die Teilnahme an der hochschulinternen Einstufungsprüfung erfolgt die Anrechnung der therapeutischen Vorausbildung. (60 ECTS)