Integrative Ausbildung von blinden, sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen
gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen zum Physiotherapeuten, Podologen
und Masseur und med. Bademeister

Zielgruppe

Zielgruppe

  • Berufstätige Medizinalfachberufler (Physiotherapie, Masseur und med. Bademeister, Podologie, Ergotherapie, Logopädie, Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Medizinisch-Technische Assistenz sowie Rettungssanitätsdienst), die berufsbegleitend einen Bachelor-Ab­schluss erwerben wollen.

  • Angehende Medizinalfachberufler (s.o.), die zeitgleich zum Berufsfachschulbe­such das Bachelor-Studium Medizinalfachberufe absolvieren möchten und eine Fachhochschulzugangsberechtigung nachweisen können. Hier besteht die Möglich­keit, ab dem drit­ten Ausbildungssemester als Gasthörer zu beginnen.
    Nach Bestehen des Examens wird der Gasthörerstatus aufgehoben und die Absolventen können als „ordentlich Studierende“ weiter studieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung erfolgt in Form einer Aktenprüfung. Als Zugang zum Bachelor-Stu­dium wird vorausgesetzt:

  • Das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Medizinalfachberufe (s.o.), und die Erlaubnis­urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung.

  • Die Fachhochschulberechtigung entweder über
  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Berufsabschluss als staatlich geprüfter Medizinalfachberufler (s.o.), bei Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Berufsfeld, wenn keine der o.g. Voraussetzungen erfüllt ist. Ohne Abitur oder Fach­hochschulreife werden Medizinalfachberufler (s.o.) auch bei Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit nach der hessischen „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ an allen Studienzentren der DIPLOMA Hochschule zugelassen.

  • Berufsfachschüler für Medizinalfachberufe (s.o.) mit Abitur oder Fachhochschulreife können sich während ihrer Ausbildung als Gasthörer einschreiben und dadurch zwei Ab­schlüsse parallel anstreben: den Berufsabschluss als Medizinalfachberufler (s.o.) und den akademischen Abschluss zum Bachelor of Arts.

  • Durch die Teilnahme an der hochschulinternen Einstufungs­prüfung erfolgt die Anrechnung der therapeutischen Vorausbildung. (60 ECTS)

  • Gute bis sehr gute PC-Kenntnisse sind erwünscht.




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