EDV/Hilfsmitteltechnik
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Ein breit gefächertes Angebot und die Ausstattung mit Hilfsmitteln sind ein wesentlicher Bestandteil für eine effektive Ausbildung. So werden grundsätzlich alle blinden und sehbehinderten Schüler mit Notebooks ausgestattet, die je nach Grad des individuellen Sehvermögens mit entsprechender Software für die vergrößernde Darstellung auf dem Bildschirm, Sprachausgabe und Braillezeile versehen sind. Dadurch wird ihnen ein rascher Zugriff auf Informationen, schnelles Auffinden von Suchbegriffen und die problemlose Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien ermöglicht. Den blinden und sehbehinderten Menschen stehen mehrere Computerarbeitsplätze zur Verfügung, die mit Scanner, Blindenschriftdrucker und großem Monitor ausgestattet sind, so dass die im Unterricht erstellten Disketten je nach Bedarf bearbeitet werden können. Für stark Sehbehinderte gibt es zusätzlich zwei Räume mit Bildschirmlesegeräten, die in der unterrichtsfreien Zeit benutzt werden können. Darüber hinaus sind selbstverständlich die Hörsäle und die Theorieräume in der Schule mit diesen Lesegeräten ausgestattet, im Einzelfall können Schüler sich ein Bildschirmlesegerät ausleihen. Ein Low-Vision-Raum mit einem breit gefächerten Angebot an Lampen, Leuchten, Lupen und Monokularen vervollständigt das Hilfsmittelangebot. Ausführliche Beratung und regelmäßige Kontakte zu den Herstellerfirmen sind genauso selbstverständlich wie Schulungen für das Arbeiten mit den elektronischen Hilfsmitteln und Hilfe bei den Anträgen für die Kostenübernahme. Einen großen Stellenwert bei den ausbildungsbegleitenden Angeboten hat die Vermittlung von Praktikums- und Arbeitsstellen. Hilfe bei der Formulierung von Bewerbungen, Aushänge von aktuellen Stellenangeboten und regelmäßige Information ehemaliger, arbeitsloser Schüler über Adressen aus dem Internet und Tageszeitungen sowie individuelle Arbeitsplatzofferten leisten wichtige Dienste bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Der ausbildungsbegleitende Dienst der BFW steht den blinden und sehbehinderten, aber auch den sehenden Schülern mit einem umfassenden Beratungsangebot zur Seite. Das beinhaltet eine ausführliche Rechtsberatung bei Kostenträgerangelegenheiten, Hilfsmittelanträgen, Blindengeldbezug und grundlegende Kenntnisse und Vermittlung aller gesetzlichen Regelungen, die die berufliche Rehabilitation betreffen. Auf Wunsch und je nach individuellen Erfordernissen findet selbstverständlich auch Betreuung in psychosozialen Fragen, Hilfe zur Konfliktbewältigung sowie Krisenintervention statt. Diese Angebote ergänzen das Grundkonzept der Hilfe zur Selbsthilfe und die Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit in persönlicher Abstimmung mit dem Einzelfall. Haben Sie Fragen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an: ![]() Franz Xaver Zach x.zach@bfw-mainz.de Tel.: 06131 784-48 Fax: 06131-784-88 |

