Integrative Ausbildung von blinden, sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen
gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen zum Physiotherapeuten, Podologen
und Masseur und med. Bademeister

Finanzielle Fördermittel

Bildungskredit

Zur Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit unter
www.bildungskredit.de

 

 

Meister-BAföG

Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung
Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des Meister-BAföG an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z.B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht.
Weitere Informationen unter
www.meister-bafoeg.info

 

 

WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen unter
www.arbeitsagentur.de
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