Finanzielle Fördermittel
Bildungskredit
Zur
Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern in
fortgeschrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms
ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten.
Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. Die Förderung in Höhe
von bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Meister-BAföG
Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung WeGebAU
Die Bundesagentur für Arbeit
hat zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten
und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006
zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur
Verfügung gestellt. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das
45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung
soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in
kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können
Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter
Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen
werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen
kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de |